Artikel 6 Abs. 4 DBA-Griechenland enthält eine für das moderne Abkommensrecht ungewöhnliche Bestimmung, derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist…
Überträgt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist, mittels Baurechtseinräumung das Eigentum an dem Liegenschafts-Gebäude an eine deutsche Kapitalgesellschaft, wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine Entscheidung darüber…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…
…executive and general administrative expenses incurred by the head office for the purpose of the permanent establishment which have to be allocated on an appropriate pro rata basis to the permanent establishment. In that context it has to be borne in mind that the sole…