AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-Auskünfte2BFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1502 msnur geltende Fassungen
EAS 2610OECD-Vorruhestandspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200506.05.2005
…der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…