Übernimmt ein in Österreich ansässiger Konsulent auf Grund eines mit einer deutschen Firma abgeschlossenen einjährigen Werkvertrages (mit Verlängerungsmöglichkeit) die Bauberatung an einer polnischen Baustelle und werden die hiefür erzielten Einkünfte nach österreichischem Recht als solche aus freiberuflicher Tätigkeit qualifiziert, dann sind diese Einkünfte in…
…1985, 85/14/0056, ÖStZB 1986, 160) höher angesetzt als sonst üblich. Die "erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es…
…Gesellschaft mittlerweile veräußert haben, ändert nichts am Weiterbestand der Mitwirkungspflicht der Gesellschaft und der für sie handelnden Personen. Die vorstehenden Überlegungen unterstellen, dass die Lizenzgebührenüberweisungen an die schweizerische Gesellschaft durch die österreichischen Firmen weder als Scheingeschäft noch als Rechtsmissbrauch zu qualifizieren sind, und dass somit…
…V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zeigt auf, welche zumutbaren Nachweisverpflichtungen im gegebenen Zusammenhang bestehen. Der einfachste Weg, dieser Mitwirkungspflicht zu entsprechen, bestünde im vorliegenden Fall darin, der österreichischen Finanzverwaltung die maßgebenden Buchhaltungsunterlagen der schweizerischen Tochtergesellschaft zugänglich zu machen und solcherart mitzuhelfen, den sachgerechten Veräußerungspreis (der ein…
…Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes…
…909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man…
…Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe zB Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Kommt der Abgabepflichtige in einem internationalen Verrechnungspreisfall mit der Schweiz seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nach, ist gemäß § 184 Abs…
…Finanzen bisher noch nicht näher untersucht worden; sie bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. 21. Juli 1995 Für den Bundesminister:…
Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG…
EAS 2900 befasste sich mit einem Fall, in dem Abgabepflichtige aus Deutschland nach Österreich zuzogen und Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zur Aufrechterhaltung der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
…zu Deutschland Artikel 10 Abs. 3 DBA-D Anwendung findet. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der deutschen Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht von seiten des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Steuerbescheide oder auch dem österreichischen Steuerrecht angepasste Bilanzen der deutschen betrieblichen Betätigungen des Steuerpflichtigen abverlangt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Abgabenbehörde, die sich bei Auslandsbeziehungen auf eine erhöhte Mitwirkungspflicht berufen kann. 25. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn bei der deutschen Einkünfteermittlung ein Afa-Satz von 3% berücksichtigt wurde. Bereits in EAS 1893 wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungspflichten in internationalen Steuerfällen gegenüber einer überspitzt gehandhabten Rechtsexaktheit der Vorrang eingeräumt, wenn dort ausgeführt wurde: "Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in…
Ist an einer inländischen Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft…
Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz…