Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…
…Großveranstaltung des Vereins selbst findet in einem Gebäude statt und ist damit ebenfalls durch die Nutzung von unbeweglichem Vermögen mitveranlasst, allerdings ebenfalls in einem zu vernachlässigenden Ausmaß. Eine andere Beurteilung würde zu dem unvertretbaren Ergebnis führen, dass Räumlichkeiten, die weniger als 6 Monate genutzt werden…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…