…Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl für unechte wie für echte stille Gesellschafter. Es ist einzuräumen, dass im Fall eines partiarischen Darlehens seitens des US-Investors, keine inländische Abzugssteuerpflicht anfällt (allerdings nicht auf Grund des Abkommens, sondern auf Grund des inländischen Rechtes…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der Obergesellschaft (eine GmbH) gezahlt werden. Der Auffassung der deutschen Seite kann indessen insoweit nicht gefolgt werden, als die Zinsen aus Zeitperioden vor der deutschen Umgründung…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…
…Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn…