…desr Neuabschlusses des DBA-Japan insofern zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs in Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen, als aufgrund einer Bemerkung ("observation") Österreichs gegen die im Jahr 2014 neu eingeführte Rz 3.1 des OECD-MK zu Art. 13 OECD-MA sichergestellt ist…
…Falle eines Neuabschlusses eines DBA dem Ansässigkeitsstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen aus Anteilsveräußerungen zugesprochen wird, hat Österreich gemeinsam mit Deutschland gegen diese neu eingefügte Rz. des Kommentars eine Bemerkung ("observation") eingebracht. Der Staat, dem durch den Neuabschluss eines DBA das Besteuerungsrecht entzogen wird…
…Doch Österreich würde in einem solchen Verfahren der von deutscher Seite als Anmerkung zum Partnership-Report der OECD vorgetragenen Lösung folgen (Observation by Germany on paragraph 91 and 92 auf Seite 66 des OECD-Partnership-Reports). Ohne daher mit dem OECD-Kommentar in Widerspruch zu…
…generell eine Mitwirkung an der Bauausführung darstellen, wirkt gegenüber allen OECD-Staaten; lediglich Tschechien hat in Bezug auf Überwachungsfunktionen Einwendungen ("observations") gegen die Kommentaränderung erhoben. Die Vorgangsweise gegenüber Nicht-OECD-Staaten ergibt sich aus EAS 2907. Die Beurteilung, ob die Mitwirkung an einem ausländischen Bauvorhaben…
…daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist die neue Auslegungsregel auch im Verhältnis zu Japan anzuwenden. Wird sonach das Vorliegen einer…
…weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten in Bezug auf allfällige Bemerkungen (observations) zum neuen OECD-MA abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt anzumerken, dass auch die neue…