…derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher…
…Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die…
…in der Feststellung "Der angefochtene Bescheid spricht zwar von einer freiberuflichen Tätigkeit des Dr. H als Wissenschaftler, damit allein lässt sich aber ein Steuerabzug nach der Bestimmung des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 anhand der dort taxativ aufgezählten Tätigkeitsbereiche nicht begründen." Der Gerichtshof…
…- soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist - durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid eine Anrechnung südafrikanischer Quellensteuern auf die von den Lizenzgebühren erhobene österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer zuzulassen. Das mit Südafrika in Verhandlung stehende Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls für südafrikanische Quellensteuern auf Lizenzgebühren die…
…1988 relevanten Frist können nicht auf den Steuerschuldner (die Vortragende) übergehen. Die abzugsverpflichteten Kursteilnehmer sind bei unterbliebenem Steuerabzug auch primär zur Haftung heranzuziehen. Hingegen kann die Vortragende, welche die Steuer gemäß § 100 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 schuldet, nur mittels Bescheid und nur aus…
…den im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebenen Künstlerbegriff ab. Dieses Abkommensverständnis wird durch die jahrelange Übung der beiden Staaten bestätigt. Nach österreichischem Recht wird die Tätigkeit einer Sportmoderatorin jedenfalls nicht als künstlerische Tätigkeit eingestuft, sodass aus dieser Sicht ihre Einkünfte von der deutschen Sportfernsehen…
…ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das Verfahren beim deutschen Bundesministerium der Finanzen beantragt werden. 13. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: