…wenn sie in Tschechien nicht gesondert als Betriebsausgabe absetzbar sind (weil Tschechien die Niederlassung als eigenständige Körperschaft erfasst und deren Gewinne mit 42% der Nettoeinnahmen pauschaliert und mit einer 3%igen Steuer belegt). Für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist daher ebenfalls nicht die pauschalierte tschechische Besteuerungsgrundlage…
…vor Begründung der ausländischen Betriebstätte, sind zwangsläufig den inländischen Betriebstätten des Stammhauses zuzurechnen. Sie führen damit nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen in diesen Jahren zu in Österreich steuerlich absetzbarem Aufwand. Betriebstättenfunktionsaufwand: Sobald die russische Betriebstätte begründet ist, müssen jene Aufwandskomponenten, die ab diesem Zeitpunkt anfallen…