…in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich…
…getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche Entlastung von der Lohnsteuerhaftung könnte diesfalls nur mehr im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bewirkt werden, das aber gemäß Artikel 24 DBA-Großbritannien in Großbritannien einzuleiten wäre. Die bloße Erklärung durch eine österreichische Wirtschaftstreuhandgesellschaft…
…erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis zu stellen. Kann daher zB nachgewiesen werden, dass die niederländische Holdinggesellschaft zu 100% im Eigentum einer operativen deutschen Kapitalgesellschaft steht, dann spricht allein dies…