…ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche Einkünfte gemäß § 32 Z 2 EStG (siehe auch EStR 2000 Rz 5678). Gemäß Artikel 6 des DBA-Schweiz wird das Besteuerungsrecht an Einkünften jeglicher Art, deren Quelle in einem österreichischen land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelegen ist…
…wenn in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert. Bundesministerium für…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…
…eröffnete darüber hinaus einen in Ungarn eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens, welcher aufgrund der österreichischen Ansässigkeit des Unternehmers als österreichisches Unternehmen zu werten ist (Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Ungarn). Der Betrieb beschäftigt keine Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen…
…daher die Doppelbesteuerungsverordnung (BGBl. II Nr. 474/2002) anzuwenden. Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer an einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Betriebsteile Betriebstätten für den österreichischen Mitunternehmer. § 1 Abs. 1 lit…
…den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn die aus den ungarischen Äckern gewonnenen Produkte von den auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Betriebsteilen vermarktet werden…
…tschechischer Seite keine Besteuerung stattfinden, dann könnte die Ursache hierfür darin liegen, dass die tschechische Seite den auf ihrem Staatsgebiet gelegenen Flächenteilen keinen ausreichenden Beitrag zur Gewinnerzielung des österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zumisst und folglich die steuerliche Erfassung zur Gänze Österreich überlässt. Unter solchen Gegebenheiten bestehen…
…betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und…
…Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als "Bauausführung" anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12 Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild gewinnen, ob möglicherweise das gesamte Forstrevier als "Betriebstätte" zu…
…begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur dann, wenn die Containeraufstellung an ein und demselben Ort für einen Zeitraum von…
…von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen nicht gewerblichen betrieblichen Eigennutzung dient. Wenn daher, wie im vorliegenden Fall, die französische Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gut betreibt, kommt nicht Artikel 5 Abs. 5 sondern Artikel 17A zum…