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EAS 146Garantieleistungen im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/11-IV/4/9206.07.1992

  Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die…

EAS 1476Pensionsabfindung vom belgischen Konzernpensionsfonds nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/9921.06.1999

Scheidet ein Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis zu einer inländischen Tochtergesellschaft eines belgischen Konzerns aus und geht er mit einer (konzernfremden) Gesellschaft in den Niederlanden unter Wohnsitzverlegung in die Niederlande ein neues Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen, sondern zu den privaten Einkünften des österreichischen Gesellschafters zählen. Der Umstand, dass die den Fremdverhaltensgrundsatz fordernde Bestimmung des § 6 Z 6 EStG 1988…

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

…an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

…zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs. 3 EStG. Denn aus der Tatsache…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information…

EAS 3291Einkaufsqualitätskontrollen und Kundenbetreuung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0326-IV/4/201225.07.2012

…zugemessen werden, weil sie nur für einen Teil der Einkaufstätigkeit zuständig ist. Werden daher von einer US-Produktionsgesellschaft am Betriebsgelände ihres österreichischen (konzernfremden) Lieferanten zwei Container aufgestellt, in dem Mitarbeiter der US-Gesellschaft damit befasst sind, dem Lieferanten die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen, damit…

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

  Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 473Grenzüberschreitende Darlehensvergabe zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/49/1-IV/4/9407.07.1994

Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…

EAS 661Steuerausländerbeteiligung als Ausschlussgrund für den Methodenwechsel nach § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2333/1/1-IV/4/9526.06.1995

…eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den…

EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…3 des Abkommens sind alle Einkünfte als "Dividenden" zu werten, "die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind". Für die Zuordnung unter den Begriff "Dividenden" im Sinn des Abkommens kommt es sonach im…

EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

…Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung nicht entgegengetreten werden, wenn sie Zinsen…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 1846Gesellschafterdienstnehmer einer deutschen GmbH als Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0123.04.2001

…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

…wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund seines individuellen Entlastungsanspruches zustünde (Kürzung der deutschen KESt auf 15%), dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen…