…Nur untergeordnete Mitbenutzung durch Andere wäre für die Annahme einer Betriebstätte unschädlich (Hinweis auf VwGH 21.05.1997, 96/14/0084). Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über…
…vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden. Im Übrigen bedürfte dies auch einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Die im letzten Satz des neuen Abs. 12 vorgesehene Einschränkung der Betriebsstättenbegründung bei der Durchführung von Arbeiten von bloß untergeordneter…
…Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B. der Fall, wenn die Handelsvertretertätigkeit von einer 100%igen Tochtergesellschaft wahrgenommen wird, oder wenn es sich bei dem Handelsvertreter um einen ehemaligen Unternehmensmitarbeiter handelt, der - zur Vermeidung…
…Verkaufsbüro gleichkommt, soll nicht eine bei Bestand einer solchen örtlichen Betriebstätte anfallende Steuerpflicht vermieden werden. Bloß gelegentliche Verkaufsgeschäfte stellen jedenfalls keine "gewöhnlich ausgeübte" Vertretertätigkeit dar und führen daher noch nicht zur Vertreterbetriebstätte. 02. September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der tatsächlichen Dotierung des US-Wertpapierkontos abhängt. Allerdings ist einzuräumen, dass in einem solchen Grenzfall dann, wenn seitens der deutschen Steuerverwaltung kein Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" als gegeben angenommen wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen würde. Denn Grenzfälle dieser Art sind nicht…
…lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Frage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen. In Grenzfällen würde allerdings dann, wenn seitens der deutschen Steuerverwaltung kein Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" als gegeben angenommen wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen werden…
…kann dies zur Folge haben, dass auch im Sinn des DBA-Deutschland eine Betriebstätte gegeben sein. Wobei im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens aber weitere Voraussetzung wäre, dass die Aktivitäten über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion in Bezug auf die Vertriebsaktivitäten des deutschen…
…österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen …
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…auch Artikel 14 über die freiberufliche Tätigkeit enthält keine solchen Regelungen, wobei es hier jedenfalls unstreitig ist, dass bei einer entsprechenden grenzüberschreitenden Unternehmensausweitung eine Gewinnaufteilung stattzufinden hat. Sollte es allerdings so sein, dass die in den österreichischen Betriebsteilen bewirkte Wertschöpfung von untergeordnetem Ausmaß (20%) ist…
…Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung (zB in seiner Wohnung) dann werden diese Räumlichkeiten sowohl nach innerstaatlichem als auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht als (ortsbezogene) Betriebstätte der deutschen Gesellschaft…
…durch eine derartige Geschäftsgestaltung keine Betriebstätte für das US-Unternehmen in Österreich begründet. Sollte allerdings der Handelsvertreter keine anderen Auftraggeber betreuen und sonach ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte…
…Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland der Umstand…
…deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine Klärung vor Ort mit den betreffenden ausländischen Verwaltungen anzustreben sein. Gelangt die ausländische Verwaltung in…
…auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt (siehe hierzu insbesondere die Aktivitätsdarstellung des Außendienstmitarbeiters in EAS 1884). In EAS 1866 und 1884 findet sich in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Aussage "In Grenzfällen…
…wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem…
…wenn der Vertreter die Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebes ausübt." Es ist daher gleichgültig, ob der Vertreter nach außen hin in eigenem Namen oder im Namen des Vertretenen handelt (BFH 28.06.1972, I R 35/70). Dass in den EStR 2000 dieses Verständnis…
… Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar auch…
…zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher…
…Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine…