…der inländischen Personengesellschaft in Österreich ansässig sind. Auch aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland (bzw. jenem auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit) ist nichts zu gewinnen, weil im Diskriminierungsvergleich mit einem österreichischen Gesellschafter der österreichischen Gesellschaft diesem Gesellschafter bei seiner Besteuerung in Österreich ebenfalls kein Rechtsanspruch…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer Rechtsanspruch…