RIS AI
3 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…

EAS 1116Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus Thailand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…wäre die Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Thailand. Wird ein solcher Besteuerungsnachweis nicht beigebracht, müsste die Abkommensberechtigung durch alternative Beweismittel belegt werden. Dies könnte durch eine Erklärung der thailändischen Finanzbehörden geschehen, dass der betreffende Geschäftsführer auch tatsächlich im Sinn von Artikel 4 DBA-Thailand in Thailand…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

…den Vorzug zu geben. Die Frage, ob im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens vom geprüften österreichischen Unternehmen verlangt werden kann, ausländische Steuerbescheide eines nahestehenden ausländischen Unternehmens als Beweismittel vorzulegen, ist weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten…