…der eine Quellensteuereinschränkung auf 10% fordert; dieser normative Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet aber Österreich nicht von der in Artikel 23 Abs. 2 des neuen Abkommens eingegangenen Verpflichtung, bei indischen Zinsen die Doppelbesteuerung im Anrechnungsweg zu beseitigen. Da die indische Quellensteuer die…
… Einschulung des Personals des indischen Kunden), steht das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu (Art. VII DBA-Indien). Das in Ausarbeitung stehende neue österreichisch-indische Doppelbesteuerungsabkommen wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger Steuerfreistellung in Österreich…
…11 Abs. 3 lit. b des österreichisch-indischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 8. November 1999 sind Zinsen aus Indien von der Quellenbesteuerung ausgenommen wenn sie a) innerhalb eines von Indien genehmigten Ausmaßes gezahlt werden und b) der Geschäftsvorgang, auf den sich die zinsenbringende Forderung gründet, von Indien…
…year") in Indien auf, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien an den darauf entfallenden Bezügen das Besteuerungsrecht. "Previous year" ist das indische Steuerjahr, das nach hier vorliegenden Unterlagen (zB 1995 International Tax summaries, Coopers & Lybrand) vom 1. April bis 31. März…
Wird von einer österreichischen GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der weltweite Vertrieb diverser Kunststoff-Verbrauchsartikel ist, mit einem indischen Staatsbürger (Hauptwohnsitz Indien, Zweitwohnsitz Hongkong) ein Dienstvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen dieser als Vertreter bzw. Repräsentant in Indien (von seinem dortigen Wohnsitz aus) tätig werden…
… 29 BAO vorliegt, wenn das indische Unternehmen zur Auftragserfüllung zwar drei Mitarbeiter für die Dauer von über einem Jahr nach Österreich entsendet, diesen aber für ihre Arbeit kein Büroraum zur Verfügung gestellt wird, sondern weil ihre Arbeit jeweils vor Ort bei den einzelnen Ansprechpartnern des…
…11 Abs. 3 lit. b DBA-Indien. Nach dieser Vertragsbestimmung erlangt der indische Darlehensgeber Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich, soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge…
… allerdings nur mit jenem Teil, der auf Leistungen entfällt, die auf indischem Staatsgebiet ausgeführt worden sind. Es wird daher hinsichtlich aller unter Ziffer 1 bis 5 und 7 genannten Leistungen eine diesbezügliche Untersuchung anzustellen sein, und demzufolge eine Aufteilung der Erträge und Aufwendungen vorzunehmen sein…
…die hiefür erforderliche Voraussetzung der lit. b ("Tätigkeit für oder im Auftrag einer in Indien ansässigen Person") nicht erfüllt ist. Denn der Auftraggeber des indischen Schauspielers ist nicht eine in Indien ansässige Person, sondern der österreichische Kulturverein. Damit ist auf die weitere Frage, ob lit…
Läßt ein österreichisches Unternehmen in Indien Produkte lohnfertigen und entsendet es österreichische Mitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien wobei wegen Überschreitens der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der…
Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…
Entgelte für "technische Leistungen" werden in Art. 12 DBA-Indien mit Lizenzgebühren gleichbehandelt und dürfen daher einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Der Begriff "technische Leistungen" wird in Art. 12 Abs. 4 DBA-Indien wie folgt umschrieben: "Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Entgelte…
…2 lit. b des Abkommens auf die Körperschaftsteuer des österreichischen Unternehmens anzurechnen ist. Wird dem indischen Kunden mit dem Verkauf des Updates solcherart auch das Recht zur Inanspruchnahme der technischen Leistungen eingeräumt und wird ihm hierfür ein einheitlicher Pauschalbetrag angelastet, dann liegt dieser Gestaltung ein…
…Indien ansässige Person, die bis rund 1,5 Jahre vor der Einreise nach Österreich über mehrere Jahre einen Lehrauftrag an einer indischen Universität hatte und unmittelbar vor der Einreise nach Österreich selbständiger Forscher mit einer Eingliederung in ein Forschungsinstitut in Indien war, für weniger als…
…Zinsen, die ein in Österreich ansässiger Inhaber einer von einem indischen Schuldner ausgegebenen Anleihe bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel IX DBA-Indien von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung kann sich allerdings nur auf einen Zinsenertrag beziehen, den der indische Anleiheschuldner zu leisten hat. Wird…
Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und…
Schließt ein inländischer Fleischbearbeitungsbetrieb mit einer luxemburgischen Gesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen nunmehr die luxemburgische Gesellschaft durch die von ihr unter Vertrag genommenen Arbeitskräfte das Zerteilen und Entbeinen der Fleischstücke übernimmt, dann ist aus steuerlicher Sicht vorweg zu prüfen, ob dieses Sachverhaltsbild mit der…
…Tochtergesellschaft ein Darlehen, so ist Indonesien gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Indonesien verpflichtet, für die hiefür zu fremdüblichen Konditionen an die österreichische Muttergesellschaft gezahlten Zinsen die Quellensteuerbelastung auf 10% einzuschränken. Diese Abkommenspflicht wird für Indonesien nur im Fall des Art. 11 Abs. 6 aufgehoben…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…in Deutschland ansässigen Anleger stehen; die Ausschüttungen solcher Anleihefonds sind daher nicht als unter Artikel 10a DBA-Deutschland fallende "Dividenden" anzusehen, die nur einer Quellensteuerentlastung in Höhe von 7% zugänglich wären. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: