…der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein, dass dies stets bei "Überwiegen" im Sinn von mehr als 50% gegeben ist; vielmehr wird diese Frage, ob Immobilienbesitz die Hauptsache des Unternehmensvermögens bildet, jeweils…
…b DBA-FRA für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Um zu beurteilen, ob das Gesamtvermögen einer österreichischen GmbH hauptsächlich aus französischem Immobilienbesitz besteht, sind die Verkehrswerte der in Frankreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Schulden und Lasten - in Relation zum…
…sondern davon, dass die Wirtschaftsgüter der betreffenden Kapitalgesellschaft "hauptsächlich" aus unbeweglichem Vermögen bestehen. Nach dem DBA-Polen kommt es daher nicht auf eine rechnerisch ermittelbare Immobilienmindestgrenze an, sondern darauf, ob der Immobilienbesitz für die Kapitalgesellschaft die "Hauptsache" bildet. Damit werden in erster Linie die Grundstücksgesellschaften…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
…auf ihren Einzelabschluss abzustellen. Dieses Auslegungsergebnis wird durch mehrere Umstände gestützt: Einerseits ergibt sich dies bereits aus dem Wortlaut des Artikels 13 Abs. 2 DBA demzufolge nur auf Immobilienbesitz abzustellen ist, der der Gesellschaft - und nicht ihren Tochtergesellschaften - gehört (arg.: "deren Aktivvermögen"). Das im Konzernabschluss…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
Errichtet eine österreichische GmbH auf einem ihr gehörenden Grundstück ein zur Vermietung bestimmtes Geschäftshaus, wobei die Finanzierung teilweise mit einem Darlehen einer liechtensteinischen Bank erfolgt, dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…
…3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil…
Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada sieht vor, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft, deren Vermögen vorwiegend aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung…
Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
Erwirbt eine österreichische GMBH alle Anteile an einer polnischen Immobilienbesitzgesellschaft, dann werden die Gewinnausschüttungen der polnischen Gesellschaft an die österreichische GMBH nach dem geltenden DBA-Polen einer 10%igen polnischen Quellensteuer unterliegen; diese Quellensteuer wird sich im Geltungsbereich des paraphierten (aber bisher weder unterzeichneten noch…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…