…aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes, dass eine grenzüberschreitend einheitliche Bauausführung vorliegt, auf deutscher Seite keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland begründet und der Gesamtgewinn unterliegt der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 25…
Zurzeit gibt es noch keine international anerkannte umfassende Definition für den in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriff der "Bauausführungen". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Begriff nicht eng auszulegen. Er bezieht sich daher einerseits nicht nur auf Unternehmer, die ein komplettes Bauwerk errichten, sondern auch…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
…einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010
Hat eine österreichische GmbH mit einer litauischen Firma einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Industrieanlage abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA-Slowenien…
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
…entstanden. Konnte das österreichische Unternehmen wegen mangelhafter Vorleistungen des spanischen Auftraggebers allerdings erst im April 2004 mit den Bauarbeiten beginnen, dann wird die Bauausführungsfrist erst mit dem tatsächlichen Baubeginn (und nicht mit dem vertraglich vereinbarten Baubeginn) in Lauf gesetzt. Allerdings zählen auch vorbereitende Arbeiten, wie…
…Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl eine einheitliche Bauausführung vor. Doch wird das Besteuerungsrecht Deutschlands anzuerkennen sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei…
…für die Fristberechnung herangezogen werden soll; die Arbeitszeiten (auch solche unter 12 Monaten) sind aber zusammenzurechnen. Im vorliegenden Fall deutet das beschriebene Sachverhaltsbild darauf hin, dass nicht eine Bauausführung, sondern zwei Bauausführungen vorliegen, die jede für sich eine eigenständige Fristenberechnung verlangen. Bundesministerium für Finanzen…
…Bauabnahmen, Endabrechnungskontrolle inkl. Buchhaltung) und wird die Bauausführung einem österreichischen Bauunternehmen als Generalunternehmer übertragen, dann lässt sich auf Grund dieser Sachverhaltsgegebenheiten nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber machen, ob das schweizerische Unternehmen hiedurch eine Baubetriebstätte in Österreich begründet oder nicht. Es ist wohl so, dass…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
…mit der deutschen Steuerverwaltung wird sich empfehlen, einen Vorschlag für die vorzunehmende Gewinnaufteilung zu erstellen und diesen auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abzustimmen. Sollte sich hiebei keine grenzüberschreitende Einigung erzielen lassen, wird zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
…von Plan-Ist-Vergleichen und Anfertigung von Abrechnungsunterlagen für den Bauherrn) vor Ort in Finnland zu übernehmen, so könnte dies noch als Mitwirkung an der Bauausführung angesehen werden, weil vermutlich Erkenntnissen aus diesen Prüfungen gewisse fördernde und gestaltende Auswirkungen auf den Baufortgang nicht abzusprechen sind…
Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…Arbeiten sodann beendet, wobei sie diese aber bereits vom Februar 2002 bis Oktober 2002 auf Grund einer weiteren Bauloszuteilung fortführt, dann sind diese Bauzeiten grundsätzlich zusammenzurechnen, sodass insgesamt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vorliegt, deren Dauer zwölf Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit…
…derart umfangreichen Arbeiten nicht ohne inländischer fester örtlicher Einrichtung der deutschen ARGE abgewickelt werden können. Es entsteht diesfalls zwar keine inländische DBA-Betriebstätte aus dem Grund einer Mitwirkung an einer 12 Monate überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
…Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs-AG in den betreffenden Ländern Betriebstätten im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen entstehen. Nur dann, wenn die österreichische AG ausschließlich ihre Planungstätigkeit in…