…Indien zu keiner Steuerleistung in Österreich verpflichtet werden kann. Da allerdings der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Indien nicht die Kommunalsteuer erfasst, richtet sich deren Erhebung ausschließlich nach inländischem Recht und wird abkommensrechtlich nicht untersagt. Gleiches gilt für die Dienstgeberbeitragspflicht. Das für die computertechnische Beratung geleistete…
…ist, richtet sich nach Art. 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA(Erb)-CH) "die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen". Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs…
…Demnach wäre es unerheblich, dass eine neue Steuer nicht alle Besteuerungstatbestände der vorherigen Steuer erfasst. Die Stiftungseingangssteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind folglich "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", und die österreichische Stiftungseingangssteuer gilt somit nach Art. 2 Abs. 2 DBA(Erb)-USA als…
…nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von "Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten." 6…