…die gesetzliche Ermächtigung des § 48 BAO gestattet eine Steuerbefreiung nur zum Zweck eines Ausgleiches einer in- und ausländischen Besteuerung, setzt sonach eine tatsächliche Besteuerung im Ausland voraus. Allerdings wird - zum Unterschied von der Doppelbesteuerungsverordnung - keine Untergrenze für die ausländische Steuerbelastung gefordert; und zwar weder im…
…soll, einem EU-Mitgliedstaat Steuermehreinnahmen verschafft, einem anderen Mitgliedstaat aber gleichzeitig Steuermindereinnahmen verursacht. Ein Verständigungsverfahren müsste in dem Staat seinen Ausgang nehmen, in dem der Steuerpflichtige (die ausländische Bank-AG) ansässig ist. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind, bei vergleichbaren ausländischen Einrichtungen aber steuerpflichtig sind, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH v. 14.9.2006 C-386/04…
…Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt, muss die Entscheidung hierüber dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in diesem Zusammenhang von der österreichischen Muttergesellschaft an ihre ausländischen Tochtergesellschaften erbrachten Leistungen von diesen fremdverhaltenskonform abzugelten sind (AÖF Nr. 79/1986). 21. April 1994 Für…
…die ausländische Steuerbelastung nur deshalb unter die 15%-Grenze sinkt, weil eine (nur) nach ausländischem Recht zulässige Verlustverrechnung stattgefunden hat. Auch wenn in der VO diese Sonderregelung nur für die Einzelgesellschaft aufgestellt worden ist, erscheint es sachgerecht, ihre Anwendung auch im Fall einer ausländischen Gruppenbesteuerung…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des DBA-Deutschland. Geht es hingegen darum, dass die ausländische Baufirma im…
…Anwendung der neuseeländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von abzugsfähigen Zinsen und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen…
§ 94a EStG idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht vor, dass Gewinnausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von…
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…
Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…
…ausländische Einrichtung, wird in der Regel eine Umsatzsteuerentlastung auf der Grundlage der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen…
Unterhält eine österreichische Baugesellschaft zwei Baubetriebstätten in einem ausländischen DBA-Partnerstaat, mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von - 100 wohingegen die andere einen Gewinn von + 120 erzielt, dann ist…
Bei konzerninternen Auslandsentsendungen von Unternehmensmitarbeitern kann sich die Frage stellen, ob Arbeitgebervorteilszuwendungen anlässlich der Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsmodellen mit der steuerpflichtigen Inlandstätigkeit oder mit der DBA-steuerfreien Auslandstätigkeit im Zusammenhang stehen. In mehreren EAS-Auskünften (zB EAS 1446, EAS 1863, EAS 2041) wurde hier auf einen…
…Entlastungsmaßnahme ist allerdings das Vorliegen von Reziprozität. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn Erwerbe durch inländische gemeinnützige Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine höhere Belastung zu tragen ist…
Nimmt die inländische Vertriebs-GMBH eines internationalen Konzerns einen in Russland ansässigen russischen Staatsbürger als Dienstnehmer auf und stellt sie ihn in der Folge einer Schwestergesellschaft in Russland als Verkaufsdirektor für die Länder der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung, dann steht das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen…
…Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung…