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EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese Tätigkeit für…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

…dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls zum…

EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

…eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus; und zwar auch dann, wenn die Geschäftsführerin…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

…Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer…

EAS 158225%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 489/1-IV/4/9905.01.2000

Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…Absatz 7). Daran ändert sich auch nichts, wenn in der deutschen Wohnung des Geschäftsführers ein Raum als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland zu werten ist. Deutschland muss angesichts dieser Verständigungsregelung die Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA…

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

…Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von …

EAS 716Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2635/1/1-IV/4/9519.09.1995

…Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er…

EAS 1619Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0013.03.2000

Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…

EAS 2555Deutsche Geschäftsführer österreichischer GmbHs mit Kurzaufenthalten im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0303-IV/4/200405.01.2005

Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…

EAS 1168Inländische Geschäftsführungsaktivitäten für eine deutsche Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/9701.12.1997

…Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet lediglich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die deutsche GMBH tätig (Terminabsprachen, Verhandlungen…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…unmittelbaren steuerlichen Folgen führt. Sollte in einem solchen Fall von den beiden Steuerverwaltungen anerkannt werden, dass sich für die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert hat (dies erscheint aber unwahrscheinlich, wenn nicht die überwiegende Arbeitskraft für die inländische Gesellschaft eingesetzt wird)…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…

EAS 293Im Inland tätige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 329/10/1-IV/4/9324.08.1993

  Hat eine deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA…

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

  Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…

EAS 3259Betriebstättenleitender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1508-IV/4/201123.12.2011

…Ausdruck kommende Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

…entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen sei, wo die Weisungen des Geschäftsführers in Empfang genommen werden…