…einem Verständigungsverfahren durchsetzbarer Fall einer "Vertreterbetriebstätte" in Österreich vorliegt, dann kann nicht - gesetzwidrig - auf die steuerliche Erfassung in Österreich verzichtet werden." In Fällen der vorliegenden Art sollte daher jedenfalls eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt angestrebt werden. Hierbei wird auch darauf Bedacht zu nehmen sein…
…auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes entsprechend angesehen werden und ist daher als gesetzwidrig abzulehnen. 05. Jänner 2004 Für den…
…der weiteren Folge nämlich heraus, dass ein eindeutiger und daher erkennbar auch in einem Verständigungsverfahren durchsetzbarer Fall einer "Vertreterbetriebstätte" in Österreich vorliegt, dann kann nicht - gesetzwidrig - auf die steuerliche Erfassung in Österreich verzichtet werden. 29. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…