Übernimmt eine inländische Arbeitsgemeinschaft, die gemeinsam mit einem deutschen Partnerunternehmen in der Rechtsform einer GesBR errichtet wurde, von einem österreichischen Regionalbahnunternehmen den Auftrag, an dessen inländischem Schienennetz (Gleisanlagen, Weichen, Bahnhöfe, Haltestellen, Übergänge usw.) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, wobei für die ARGE-Geschäftsleitung sowie für die…
…wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird dadurch auf österreichischer Seite…
…eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche…
…der österreichischen Besteuerung. Werden bei den Kunden Wetterpanoramakameras und Geräte installiert und betrieben, deren Funktion darin besteht, die aufgenommenen Kamerabilder zu digitalisieren und gemeinsam mit Wetterinformationen (über Sensoren erfasste Daten über Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit usw.) über Internet an den Produktionsstandort des Unternehmens in Österreich zu…
…wenn zwischen die operative KG und die KG des österreichischen Investors eine weitere (ebenfalls vermögensverwaltende) KG tritt, die gemeinsam mit einem zweiten Investor gegründet wird. Denn kraft Transparenz aller Ebenen von verschachtelten Personengesellschaften schlägt die Gewerblichkeit der untersten Ebene auch auf die oberste Ebene durch…
…von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR) und der österreichische Dienstnehmer sich länger als 183 Tage in Russland aufgehalten hat. Wird nun dieser Auslandsvertrag am 31. 7. 1995 mit Wirkung ab 30…
…Art. 13 OECD-MA die Auffassung vertreten wird, dass im Falle eines Neuabschlusses eines DBA dem Ansässigkeitsstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen aus Anteilsveräußerungen zugesprochen wird, hat Österreich gemeinsam mit Deutschland gegen diese neu eingefügte Rz. des Kommentars eine Bemerkung ("observation") eingebracht. Der Staat…
…die schweizerische Architektin gemeinsam mit dem als "Projektleiter" bezeichneten österreichischen Architekturbüro im Rahmen einer als "Mitunternehmerschaft" (zB Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) anzusehenden Arbeitsgemeinschaft tätig würde und wenn daher der Architektin kein vertraglicher Honoraranspruch für ihre Leistungen zusteht, sondern wenn sie vertraglich am Gewinn oder Verlust…