…aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch für jene Bezugsteile, die auf eine freiwillige Weiterversicherung entfallen, die nach Wohnsitzverlegung…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
… Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer…
…auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung, besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit in Österreich; und zwar auch nicht als Sonderausgaben zu einer Pensionsversicherung, da die niederländische Sozialversicherung nicht zu einem versicherungsmäßigen Geschäftsbetrieb in Österreich zugelassen ist. 8. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden Rechtslage in Österreich nur dann (mit dem halben Betrag) als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen gezahlt werden, dem die Erlaubnis…
…in Österreich) unterliegen sowohl die US-Kapitalerträge wie auch die inländischen Zinsen der österreichischen Besteuerung. Sollte der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig einem der beiden Staaten zuzuordnen sein, müsste diesbezüglich mit dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt Kontakt aufgenommen werden. 20. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…belastendere Situation eintritt als bei einem Schweden, der nach seiner Pensionierung nach Österreich übersiedelt; allerdings lebt der Österreicher dann wieder in seiner Heimat, während der Schwede in der Fremde leben muss. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Die rund 34.500 Euro betragende Betriebsrente unterliegt demgegenüber gemäß Artikel 18 Abs. 1 DBA-D der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die rund 32.000 Euro betragende lebenslange Garantie-Rente einer deutschen Versicherungs…
…Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zwar in Österreich von der Besteuerung freizustellen, gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer…
…in gleichem Sinn aufzufassen sein, sodass ein gesetzlicher Krankenversicherungspflichtbeitrag an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die…
…19 DBA-D zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des § 32 Z 2 EStG 1988. Denn darnach sind nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger unter der Einkunftsart zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen…
…seinerzeit in der Schweiz steuerwirksam abgesetzte Beitragszahlungen zurückzuführen sind. Selbst wenn die Pensionszahlungen auf schweizerischer Seite nicht unter Artikel 18 (Ruhegehälter), sondern unter Artikel 21 (nicht besonders erwähnte Einkünfte) subsumiert würden (da sie nicht vom Arbeitgeber, sondern von einer Pensionskasse geleistet werden), ergäbe sich die…
…die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Republik Österreich gezahlt werden, in Österreich zu besteuern sind, wenn diese Ruhegehälter für Dienste gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht hat. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist eine…
…Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die…
…in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Die…