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EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

…die für ausländische Gastlehrer an österreichischen Bildungseinrichtungen in Abs. 10 des sog. "Gastlehrererlasses", BMF-010221/0789-IV/4/2005, AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene Befreiung von der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht zum Tragen. Aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts ist zunächst zu prüfen, ob dieser…

EAS 644Einschaltung von irischen Basisgesellschaften im IFSC
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/48/1-IV/4/9505.07.1995

…Bundesministeriums für Finanzen die Anwendbarkeit von § 10 Abs. 3 KStG (Methodenwechsel vom Befreiungs- zum Anrechnungsverfahren bei grenzüberschreitenden konzerninternen Gewinnausschüttungen zum Zweck der Missbrauchsvermeidung) durch die Bestimmungen des österreichisch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. Denn nach der vom Bundesministerium für Finanzen vertretenen Meinung kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht…

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…der Abzugsverpflichtete die abkommensrechtliche Entlastungsberechtigung ausreichend zu dokumentieren. Dabei kann die Abkommensberechtigung der Vortragenden durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft gemacht werden. Liegen diese Unterlagen nicht vor, ist eine…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…jedoch eingeschränkt auf die UNIDO-Angestellten selbst (Art. XII Abschn. 27 lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens idF BGBl. Nr. 245/1967). Nach Ansicht des BMF war diese Bestimmung nur für im Aktivstand befindliche UNIDO-Bedienstete anwendbar, eine Anwendbarkeit nach dem Übertritt in den Ruhestand wurde…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…solcher Qualifikationskonflikt nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…