…und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Werden daher im Rahmen einer inländischen Sommerakademie für Musikhochschulstudenten ausländische Musikhochschulprofessoren oder andere bekannte künstlerische Persönlichkeiten für einen einmonatigen Musikunterricht auf Werkvertragsbasis verpflichtet…
…2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist…
…Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland überschritten ist. Dies deshalb, weil anzunehmen ist, dass diese Asphaltierungsaufträge am…
…dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn die Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht werden (EAS 2912). Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten…
…1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung gem. Stand September 1992) von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt…
…tritt gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen das ausschließliche Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats ein. Bei Überschreiten dieser Frist geht das Besteuerungsrecht gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Serbien auf den Tätigkeitsstaat mit entsprechender Anrechnung bzw. Befreiung im Ansässigkeitsstaat über. Bundesministerium…
…durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Diese Betrachtungsweise ist mit Polen bislang zwar noch nicht abgesprochen worden, würde aber auch…
…Doppelbesteuerungsabkommens; zu beachten sind auch die Durchführungserlässe AÖFV. Nr. 152/1989 betr. Auslegung der 183-Tage-Klausel bei kalenderjahresüberschreitender Auslandsentsendung und AÖFV. Nr. 331/1991 betr. Berechnung der 183-Tage-Frist. 20. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen…
…einer österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 (SWI 1991, 197) bei der Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen) die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht bleiben. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…in der UdSSR unterbrochen, führt dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen lediglich zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in…
…Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2 letzter Satz des OECD-Musterabkommens, derzufolge Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für…
…Nach Z 19.1 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA ist im Fall einer transparenten Personengesellschaft die Fristenberechnung nicht für jeden Partner der Personengesellschaft gesondert vorzunehmen, sondern auf der Ebene der Personengesellschaft mit gleicher Wirkung für alle Partner zu bestimmen. Bundesministerium für Finanzen…
…5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451…
Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…