Veranstaltet eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in…
…Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in der UdSSR für verschiedene österreichische Auftraggeber spricht für einen fehlenden inneren Zusammenhang, es sei denn, dass beispielsweise die Tätigkeiten auf ein und derselben Baustelle ausgeführt werden. Es wird angeraten, im Zweifel…
…der Schweiz bestünde, verstößt gegen Artikel 15 des genannten Abkommens und ist daher unrichtig. Ein Besteuerungsanspruch der Schweiz bestünde nur in dem Ausmaß, als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den mehrtätigen "Rückmeldungen" beim schweizerischen Arbeitgeber der Fall sein. Sollten solche…