RIS AI
5 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EAS 737Österreichisch-französisches Straßenbaukonsortium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2480/1/1-IV/4/9519.10.1995

…2 Abs. 4 EStG und § 188 Abs. 4 BAO die Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung unterbleibt. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich des französischen Partners das österreichisch-ungarische Doppelbesteuerungsabkommen nicht anwendbar ist, da dieser weder in Österreich noch in Ungarn "ansässig" ist (Art. 1…

EAS 3001Anschlussauftrag nach Kurzzeitbauführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2604-IV/4/200826.09.2008

…34/2000). Diese Verständigungsregelung bezieht sich nicht auf Fälle der vorliegenden Art (zwei gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die Fristberechnung herangezogen werden soll; die Arbeitszeiten (auch solche unter 12 Monaten) sind aber…

EAS 1113Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch…

EAS 60Hotelbauprojekte in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 790/2/1-IV/4/9116.12.1991

…Dies gilt auch, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft im Vollorganschaftsverhältnis ist; denn auch in diesem Fall hat die Gewinnermittlung der Organtochter eigenständig zu erfolgen. Generalunternehmerbetriebstätte: Wenn der Generalunternehmer, der den Bauvertrag mit der auftraggebenden Joint-venture-Gesellschaft abschließt, den gesamten Bauauftrag an einen…

EAS 2415Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1239/1-IV/4/0413.02.2004

…weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch…