…vorgegangen werden: zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14…
…werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14…
…ein Nachteil, der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende Risikoschlüsselung erheblich vermindert wird. Nicht hinnehmbar wäre aber eine noch weitergehendere Verzerrung der Gewinnaufteilung durch Zuordnung von Subauftragnehmerkosten an die Baubetriebstätte, wenn diese mit der Subauftragnehmerbestellung nicht befasst war und wenn daher die Subauftragnehmer…
…DBA-Deutschland werden, sondern lässt ihre Einstufung als Einkünfte, die unter Artikel 7 des Abkommens fallen, unberührt. Allerdings ist sowohl die Zuordnung unter Artikel 7 als auch jene unter Artikel 12 mit derselben Rechtsfolge, nämlich mit der Verpflichtung zur Steuerfreistellung in Österreich verbunden. Ein Unterschied…
…Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84%); die allgemeinen Produktionskosten sind sonach mit 126.000 Euro den freizustellenden Einkünften zuzurechnen: Betriebseinnahmen D,Ch,F 210.000 direkt zuordenbarer Aufwand - 50.000 indirekte Zuordnung der Produktion -126.000 freizustellender Gewinn D, CH…