RIS AI
3 228 Treffer323 msnur geltende Fassungen
EAS 74Deutsches Arbeitslosengeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/9216.01.1992

…allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung) anzusehen. Sie sind daher in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der besondere Progressionsvorbehalt nach …

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

…in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts der Nichtanwendbarkeit der inländischen Steuerbefreiung und der daraus resultierenden Einbeziehung der deutschen Arbeitslosenunterstützung in den DBA-Progressionsvorbehalt entfällt die besondere Steuersatzermittlung nach § 3 Abs…

EAS 3158Deutsches Krankengeld für österreichische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1336-IV/4/201026.05.2010

…die Subsidiarität der Grenzgängereinkünfteregelung) gegenüber Artikel 18 beseitigt, doch ist bei Auslegung des Abkommens aus seinem Gesamtzusammenhang heraus dieser Subsidiaritätsklausel im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende Bedeutung zuzumessen. Deutsches Krankengeld eines österreichischen Grenzgängers ist daher unter Progressionsvorbehalt von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen, 26…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

… 3 Nr. 28 dEStG unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. Ohne diese Befreiungsvorschrift des deutschen innerstaatlichen Steuerrechts würden die in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegten Aufstockungsbeträge als zusätzliche Vergütungen aus dem Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen…

EAS 1798Progressionsvorbehalt bei deutscher Antragsveranlagung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/12-IV/4/0105.02.2001

…Filmproduzent im November und Dezember als Kameramann an einer deutschen Filmherstellung mit, wobei die hiefür erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind diese Einkünfte in Österreich auch dann (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen…

EAS 1581Progressionsvorbehalt bei vorübergehender Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/9905.01.2000

…genommen werden kann. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen steht einer solchen Vorgangsweise nicht entgegen, weil es insoweit auf der Grundlage des OECD-Kommentars auszulegen ist (Ziffer 56 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musterabkommens). Der Umstand, daß beide Staaten den Progressionsvorbehalt anwenden, führt aber…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

…sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen…

EAS 3268Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/201228.02.2012

…die aber nicht den Grad einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein zweites Mal besteuert werden, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Aus den in EAS 3075 genannten Gründen kann jedenfalls auch…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…

EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

…Progressionsvorbehalt hat sich Österreich das Recht vorbehalten, den gemäß dem DBA in seiner Besteuerungszuständigkeit verbleibenden Teil des Welteinkommens mit dem Steuersatz zu besteuern, der auf das gesamte Welteinkommen entfällt. Es ist daher in einem ersten Schritt zunächst nach österreichischem Recht das Welteinkommen (inländische und deutsche…

EAS 1674Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Leistungen der Bauarbeiterurlaubskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 723/1-IV/4/0029.06.2000

…beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die…

EAS 1735Rentenbezug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

…war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden. Sollte dies zutreffen - diesbezüglich wären entsprechende Feststellungen auf deutscher Seite zu treffen - dann wäre Österreich bereit, diese Rente (unter Progressionsvorbehalt) korrespondierend von der Besteuerung freizustellen. 09. Oktober…

EAS 703Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/9528.08.1995

…Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen.   28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 743Sonderzahlungen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2195/1/1-IV/4/9531.10.1995

…vorübergehend bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland als Dienstnehmer tätig, dann unterliegen die hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland der Besteuerung und sind in Österreich gemäß Art. 15 des Abkommens von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung steht unter Progressionsvorbehalt…

EAS 1044Behandlung der deutschen Investitionsbegünstigungen bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 40/1-IV/4/9724.03.1997

…für Zwecke des Progressionsvorbehaltes einerseits die öffentlichen deutschen Zuwendungen als - in Österreich steuerpflichtige - Betriebseinnahmen anzusetzen und es ist andererseits der Ansatz der Anschaffungskosten der erworbenen Objekte korrespondierend zu berichtigen. Denn wie in Ihrem Schreiben zutreffend ausgeführt wird, müssen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes die Auslandseinkünfte stets…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist…

EAS 2331Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/91-IV/4/0325.07.2003

Ist ein Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist…

EAS 2828US-Sozialversicherungspension und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0086-IV/4/200719.02.2007

…1999 anzuwendenden österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 31. Mai 1996 in Österreich steuerfrei (EAS 2056). Allerdings steht diese Steuerbefreiung nur unter "Progressionsvorbehalt" zu. Die US-Pension ist daher für die Ermittlung des auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes anzusetzen. Hierbei sind die US-Einkünfte mit dem…

EAS 608Künstler-ARGE mit Deutschland-Engagements
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1466/1/1-IV/4/9527.03.1995

…Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tourneen zurückzuführenden Gewinnanteilen der BRD zugewiesen. Diese Gewinnteile sind bei der steuerlichen Erfassung der ARGE-Mitglieder in Österreich lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der Umstand, dass diese…

EAS 1088Kein Verzicht auf Progressionsbesteuerung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/1-IV/4/9717.06.1997

…vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die…