…Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht…
…92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt…
…sie in unmittelbarer Anwendung von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die dem Mitarbeiter zustehende abkommenskonforme anteilige Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen; sie ist allerdings diesfalls gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen…