Verleast eine niederländische Gesellschaft bewegliche Gegenstände an eine deutsche Gesellschaft, die ihrerseits diese Gegenstände an Kunden in Deutschland, Österreich und Ungarn weitervermietet, wobei in Österreich bei einer Spedition ein für die Geschäftsabwicklung unerlässlicher Stützpunkt eingerichtet wird (auf einem Grundstück des Spediteurs wird eine Waschanlage montiert…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
…sich in der Schweiz keine Geschäftseinrichtung befindet und die bloße tierärztliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet noch keine Besteuerungsansprüche in der Schweiz auslösen kann. In umsatzsteuerlicher Hinsicht kann die Vor-Ort-Betreuung der Tiere als von dem Begriff "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" umfasst angesehen werden…
…gegenstandslos. Wäre das Abkommen anwendbar, dann wäre diese Frage vermutlich nicht einseitig lösbar, da die Zuordnung auf österreichischer und polnischer Seite korrespondierend zu erfolgen hätte. Es spricht aber vieles dafür, dass vom Grundstückseigentümer bloß gemietete bewegliche Wirtschaftsgüter (die aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechtes auch…