Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
…VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…
Ein schweizerisches Unternehmen, das am Inlandsmarkt Maßanzüge über Internet anbietet und solcherart in den inländischen Marktwettbewerb eintritt, muss damit rechnen, dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen…
Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
…und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...."…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…
…DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
…Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein…
Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…
Ist ein österreichischer Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften über Därme zwischen russischen und kasachischen Fleischverarbeitungsunternehmen einerseits und Darmlieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben…