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EAS 2331Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/91-IV/4/0325.07.2003

…es richtig, dass nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 jene Bezugsteile, die auf die zwölftägige berufliche Anwesenheit in Österreich entfallen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind und der österreichischen Besteuerung überlassen werden. Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden die Doppelbesteuerungsabkommen, die…

EAS 1258Geschäftsführung der inländischen Niederlassung eines französischen Unternehmens durch einen Mitarbeiter der deutschen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/9804.05.1998

…Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber vorausgesetzt hätte. Daher lösen auch Aufenthalte in Österreich von weniger als 183 Tagen österreichische Steuerpflicht aus. Diese Aufteilungsmethode (Abstellen auf die Tage der beruflichen physischen Anwesenheit in Österreich) steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auf deutscher Seite eine korrespondierende Betrachtung…

EAS 3285183-Tage-Zählung bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/201214.05.2012

…die außerhalb Tschechiens zugebracht werden, müssen mit der in Tschechien ausgeübten Beschäftigung kausal zusammenhängen. Berufliche Aufenthalte außerhalb Tschechiens, die mit der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft zusammenhängen, gelten daher nicht als fiktive Beschäftigungstage in Tschechien. Erkrankt der in Tschechien tätige Konzernmitarbeiter und führt dies zu…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

…beruflichen Aufenthalte, sondern auf jegliche Aufenthalte, also auch auf rein privat bedingte Aufenthalte ankommt. Weiters gilt: "ein Tag, an dem der Steuerpflichtige in einem Staat - wenn auch nur kurz - anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…dann werden nur jene Teile des Arbeitslohnes maßgebend sein, die bei tageweiser Aliquotierung auf die in Österreich beruflich verbrachten Anwesenheitstage entfallen. Der bei den freiberuflich Tätigen entwickelte Grundsatz, dass die Gastspielgage nicht in einen steuerpflichtigen (inländischen) Auftrittsteil und einen nicht steuerpflichtigen (ausländischen) Probenteil aufgeteilt werden…

EAS 1250Entsendung eines deutschen Grenzgängers nach Fernost für 60 Tage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 87/1-IV/4/9814.04.1998

…so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren, sodass der österreichische Arbeitgeber für alle Bezugsteile den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat, die auf berufliche Tätigkeiten des deutschen Grenzgängers auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 268Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/9314.05.1993

  Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…

EAS 1695Inländischer Arbeitnehmer einer schweizerischen Bank mit Kundenbetreuung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 731/1-IV/4/0025.07.2000

Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…

EAS 2179Wechsel in die Selbständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 470Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/9407.06.1994

  Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…

EAS 2723Vorübergehende Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0226-IV/4/200627.04.2006

Verlegt ein 30jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn…

EAS 1078Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/9726.05.1997

…besteuert werden. Nur insoweit, als der Techniker beruflich auf deutschem Staatsgebiet tätig wird, würde nach der zitierten Abkommensbestimmung das deutsche Besteuerungsrecht aufleben und korrespondierend dazu in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Allerdings ist im vorliegenden Fall auch das österreichisch-russische Vertragsverhältnis zu beachten, das derzeit…

EAS 2450Verlegung des Arbeitsplatzes nach Mauritius
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/0420.04.2004

Verlegt ein selbständig tätiger Konsulent, der für ein liechtensteinisches Unternehmen im New Business Development im Bereich Afrika tätig ist, seinen Arbeitplatz unter Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes nach Mauritius, wobei auch die bei einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmerin beschäftigte Ehefrau nach Mauritius mitzieht, dann ist für…

EAS 2106Konzernversetzung in das Ausland mit Rückkehroption
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 245/2-IV/4/0226.08.2002

Schließt eine inländische Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns mit einem ihrer Dienstnehmer einen Vertrag, auf Grund dessen dieser Dienstnehmer künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag…