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7 Treffer1251 msnur geltende Fassungen
EAS 1955Doppelwohnsitz im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/8-IV/4/0126.11.2001

…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß Art. 29 liechtensteinische Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer Ansässigkeit in Liechtenstein auszugehen. Eine Niederlassungsbewilligung nach Art. 33 der liechtensteinischen Personenverkehrsverordnung wird unter…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…