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5 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 1991Gastspiel einer Ballettgruppe des russischen Staatstheaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 507/1-IV/4-0204.02.2002

  Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV. Nr. 112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1…

EAS 3264Engagement eines russischen Symphonieorchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/201217.01.2012

…Russland international abgesichert. Dies gilt auch für eine allfällige gesonderte Besteuerung des Dirigenten, die diesfalls von Artikel 17 Abs. 1 des Abkommens erfasst würde. Gesonderte Überlegungen wären anzustellen, wenn die Verträge nicht mit dem russischen Orchester bzw. mit dem ausländischen Dirigenten abgeschlossen wurden, sondern wenn…

EAS 29Dirigenten bei italienischen Stadttheatern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 1306/5/1-IV/4/9122.09.1991

  Ein in Österreich ansässiger Dirigent, der bei einem Theater einer italienischen Stadtgemeinde tätig wird, unterliegt mit den hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 17 des DBA-Italien der italienischen Besteuerung; gemäß Artikel 23 Abs. 3 des Abkommens sind die Vergütungen auch in Österreich steuerlich zu…

EAS 2536Deutsche Pauschalvergütung eines Rundfunk-Konzertdirigenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0256-IV/4/200405.12.2004

…in einem derartigen Fall nicht zur Anwendung; diese Bestimmung würde voraussetzen, dass der Dirigent eine Abgeltung für eine Duldungsleistung erhält. Wer aber eine Vergütung für eine Dirigentenleistung (Aktivleistung) bezieht, wird auch dann nicht von dem erwähnten Satz 3 erfasst, wenn mit Erbringung dieser Aktivleistung für…

EAS 802Schweizerischer Schauspieldirektor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/3-IV/4/9629.01.1996

  Verpflichtet ein österreichischer Kulturveranstalter (gemeinnütziger Verein) eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, als "Schauspieldirektor" die künstlerische Leitung und Konzeption eines Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht…