Wird in Österreich ein Märchenfestival veranstaltet, bei dem in Deutschland, Frankreich und Israel ansässige Autoren Lesungen abhalten und Erzählungen aus eigenen Werken vornehmen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen grundsätzlich in allen Fällen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Das Besteuerungsrecht gründet sich nach internationalem…
Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…
Honorare, die ein in Österreich lebender Chinese von einem chinesischen Verlag für einen publizierten Gedichtband erhält, fallen unter den abkommensrechtlichen Begriff der Lizenzgebühren und damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 12 des DBA-China. Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen…