RIS AI
3 Treffer1212 msnur geltende Fassungen
EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher üblicherweise keine inländische Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand…

EAS 729Strafrechts- und Vollstreckungsamtshilfe im Verhältnis zu den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/26-IV/4/9509.10.1995

…selbst in derartigen Fällen werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens festgestellt wird. Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so…

EAS 966Probleme bei der Verwertung österreichischer Verluste durch Münchner Firmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/1-IV/4/9611.11.1996

…beschränkt Steuerpflichtige bestehe. Für den Normfall trifft dies wegen der Endgültigkeit der österreichischen Verlustvortragssperre nicht zu. Eine Doppelverwertung könnte nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eintreten, dann nämlich, wenn die Auslandseinkünfte nach österreichischem Recht niedriger als nach deutschem Recht sind : denn diesfalls könnte es sein, dass der…