…daraus auf US-Seite die entsprechenden steuerlichen Folgerungen gezogen werden, dann würde sich Österreich einer derartigen Auffassung anzuschließen vermögen. Zu beachten wird aber sein, dass die amerikanische Universität mit der Abhaltung der Studienprogramme gemäß § 3a Abs. 8 UStG in Österreich der inländischen Umsatzsteuerpflicht unterliegt und…
Bezieht ein US-Professor, dem die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist und der an einer inländischen Universität eine Stelle als ordentlicher Universitätsprofessor angenommen hat, aus seiner früheren Tätigkeit für eine amerikanische staatliche Universität eine Pension, dann wird das österreichische Besteuerungsrecht daran weder nach dem DBA…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
…Lehrtätigkeit in Österreich steuerfrei zu stellen ist; denn diese Regelungen gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird. Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue…
Hat ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO…
Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…