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3 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
EAS 1116Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus Thailand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…Steuerfreistellung der Geschäftsführerbezüge in Österreich setzt aber den einwandfreien Nachweis voraus, dass das österreichisch-thailändische Abkommen hiezu verpflichtet. Der einfachste Weg, diese Voraussetzung nachzuweisen, wäre die Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Thailand. Wird ein solcher Besteuerungsnachweis nicht beigebracht, müsste die Abkommensberechtigung durch alternative Beweismittel belegt werden…

EAS 2417Engagement einer deutschen Künstlergruppe, die einem gemeinnützigen deutschen Verein zugehört
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0416.02.2004

…den Veranstalter nur durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung herbeiführbar sein. Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurechnung des österreichischen Gastspieles zur Gemeinnützigkeitssphäre des Vereines bestätigen oder zumindest alternativ bestätigen, dass das österreichische Gastspiel auf deutscher Seite unter Artikel 17 Abs…

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

… Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel…