…eine österreichische Untervertriebsgesellschaft die Softwareprodukte in Österreich, in Osteuropa und im Nahen Osten an Endverbraucher vertrieben, dann dürfte nach erster Beurteilung keinem der ablaufenden Zahlungsströme Lizenzgebührencharakter im Sinn von Artikel 12 des OECD-MA zukommen. Dies vor allem deshalb, weil der Vertrieb in der Weise…
…der Versandhandelsleistungen in ihrem Namen betraut habe. Wenn dieser formale Umweg über eine unbesteuerte irische Domizilgesellschaft nur dazu dient, über die in der wirtschaftlichen Realität tatsächlich ablaufenden Wirtschaftsvorgänge (hier: eine schweizerische Kapitalgesellschaft bedient sich österreichischer Räumlichkeiten, um ihr gewinnbringendes Versandhandelsgeschäft abzuwickeln) hinwegzutäuschen, dann muss gemäß …