Erzielt ein österreichischer Abgabepflichtiger aus der Vermietung von Wohnungen einer in den USA gelegenen Liegenschaft Einkünfte und werden diese Einkünfte gemäß Artikel 6 des DBA-USA in den USA der Besteuerung unterzogen, so ergibt sich aus Artikel 22 DBA-USA die Verpflichtung, die US-Bundeseinkommensteuer…
…sich. Die Bestimmung des Artikels 23 Abs. 4 DBA-Bulgarien (neu) bezieht sich nur auf (negative) internationale Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte aus dem Grunde unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich im Fall hybrider Personengesellschaften aus Artikel 3 Abs. 2…
In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports und dem diesbezüglichen Update 2000 des OECD-Kommentars anerkannt worden, dass DBA durch den Methodenartikel dem Ansässigkeitsstaat die Pflicht auferlegen, Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, die durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursacht sind…
…Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro unterworfen (Nettoüberweisung sonach 76.600 Euro), tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein, wenn die österreichische Steuerverwaltung dies als eine steuerfreie Schachteldividende der Ö-GmbH ansieht…
…sich aus Beispiel 5 des OECD-Berichtes "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships" ("Partnership-Report") für Zurechnungskonflikte ergeben und in Z 6.4 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 eingeflossen sind. Es folgt daraus, dass im Fall eines Zurechnungskonfliktes der Quellenstaat…
…Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann…
…dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen Zurechnungskonflikt führen, wenn die deutsche Gewinnausschüttung auf österreichischer Seite der österreichischen GmbH zugerechnet wird. Wird diese in Deutschland bereits vorbesteuerte deutsche Gewinnausschüttung in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter…
…besteuerten Einkünfte, von der Doppelbesteuerung entlastet werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass infolge eines grenzüberschreitenden Zurechnungskonfliktes, die betreffenden Einkünfte im DBA-Partnerstaat in den Händen des Gesellschafters besteuert wurden. Die A-GmbH ist daher aus dieser Sicht gemäß Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene…
…Einkünfte, von der Doppelbesteuerung entlastet werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass infolge eines grenzüberschreitenden Zurechnungskonfliktes, die betreffenden Einkünfte im DBA-Partnerstaat in den Händen der inländischen Personengesellschaft besteuert wurden. Die inländischen Gesellschafter sind daher aus dieser Sicht gemäß Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene…
…in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden demgegenüber nach US-Recht diese Einkünfte dem Nachlassvermögen zugerechnet und in den Händen des Nachlassvermögens besteuert, so tritt hierdurch ein internationaler Zurechnungskonflikt auf; dieser wird durch unterschiedliches nationales Recht verursacht, weil ein Nachlassvermögen nach österreichischem Recht transparent…
…vorliegenden Problems nichts gewonnen werden. Denn in EAS 3338 geht es um die Beseitigung einer juristischen Doppelbesteuerung, die als Folge eines Zurechnungskonfliktes aufgetreten ist. Im Fall der EAS 3338 hat Deutschland die Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine österreichische GmbH gemäß § 50d dEStG im Ergebnis…
Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG…
…Steuerpflicht führen, dann trifft Ungarn gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ö/Ungarn die Verpflichtung, den Zurechnungskonflikt durch Steuerfreistellung zu lösen. Da aus den vorstehenden Gründen das Abkommen Österreich kein Besteuerungsrecht entzieht, ist die tatbestandliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung auf ungarischer Seite erfüllt, dass nämlich…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
EAS 2900 befasste sich mit einem Fall, in dem Abgabepflichtige aus Deutschland nach Österreich zuzogen und Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zur Aufrechterhaltung der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
Veräußern zwei in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihre je 50-prozentigen Anteile an einer deutschen Maschinenfabriks-GmbH an eine ihnen gehörige österreichische GmbH, unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-D der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Gemäß Artikel 13 Abs. 3 würde im…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine KG errichtet, die in Kroatien aus dort ohne Betriebstättenbegründung erbrachten Marketingleistungen mit 20% Quellensteuer belastete Einkünfte erzielt, ergibt sich für Kroatien aus dem deutsch-kroatischen DBA eine Entlastungsverpflichtung. Diese Entlastungsverpflichtung lässt sich insoweit aus Beispiel 9 des OECD…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…