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EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…

EAS 1496CTBTO-Privilegien und stock-options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/18-IV/4/9919.07.1999

…erbrachte Tätigkeit erst nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt wird, läßt nach Auffassung des BM für Finanzen keinen Besteuerungsanspruch im Zuzugsstaat entstehen; denn bei Anwendung der Steuerzuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommen hat das "Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem "Zuflußprinzip". 19. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…noch während oder erst nach Aufgabe dieser Tätigkeit stattfindet. In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr.134/1999 Z. 4). Wird dem Artikel 9…

EAS 643Nach Zuzug zufließende Provisionseinnahmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…zu Unrecht) möglicherweise auch in Russland keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…

EAS 107Zufluss deutscher GesmbH-Veräußerungserlöse nach Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/9226.03.1992

…Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der Vorrang gegenüber dem Zuflussprinzip einzuräumen wie z.B. bei nachträglichen Abfertigungszahlungen für eine vorher im anderen Staat erbrachte unselbständige Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…

EAS 1579Kausalitätsprinzip bei der Arbeitnehmerbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/37-IV/4/9905.01.2000

…1999 noch eine Tantiemennachzahlung für seine ehemalige in Italien ausgeübte Arbeit, dann unterliegt diese Tantiemenzahlung zwar nach dem in den Lohnsteuerrichtlinien 1999 verankerten Zuflußprinzip (RZ 3 der LSt-RL 1999) der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, doch steht Artikel 15 des DBA-Ö/Italien der steuerlichen Erfassung…

EAS 229Internationale Kreditvergabe über schweizerische Banken
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/3/1-IV/4/9301.02.1993

  Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…

EAS 2178Nachträgliche Auslandsaufwendungen nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/3-IV/4/0210.12.2002

…in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das Zuflussprinzip über das Kausalitätsprinzip stellt, als problematisch erweisen, wenn ihr eine andere Bedeutung…

EAS 2550Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0314-IV/4/200405.01.2005

Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…

EAS 3164Grenzdurchschnittenes Flusskraftwerk
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1598-IV/4/201021.06.2010

Hat eine österreichische AG in einem österreichisch-deutschen Grenzfluss ein Kraftwerk errichtet, dessen wesentliche Maschinensätze (Turbinen, Generatoren, Schalt- und Steuerungseinrichtungen) sich auf deutschem Staatsgebiet befinden und dessen erzeugter Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist wird, dann unterhält diese österreichische AG eine grenzdurchschnittene Betriebstätte; dies mit…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

…Kapitalvermögens dem Kausalitätsprinzip gefolgt (EAS 13, EAS 107, EAS 1972, EAS 2408, EAS 2674), da auch hier ein aktiver Veräußerungsvorgang die Einkünfte hervorbringt. Bei Passiveinkünften gilt hingegen das Zuflussprinzip (Artikel 10, 11, 12, 18); denn hier ist unerheblich, in welchem DBA-Partnerstaat die zufließenden Einkünfte…

EAS 2696Steuerabzugspflicht für vorausbezahlte Gagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/200606.02.2006

Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR…

EAS 1800Nach Wegzug zufließende nachträgliche gewerbliche Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 671/1-IV/4/0108.02.2001

Verlegt ein gewerblich tätiger Konsulent (Import-Export-Beratung) seinen Wohnsitz aus Österreich in das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…

EAS 3107Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3091-IV/4/200925.11.2009

Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…

EAS 212Lizenzgebührenzahlung nach Beteiligungserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/13-IV/4/9204.12.1992

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine französische Kapitalgesellschaft zu entrichten, so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss…

EAS 2519Pensionsabfindungen bei Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0274-IV/4/200430.11.2004

Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…