…des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15…
Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…
…des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl. Nr. 361/1994) entrichtet worden, derzufolge mit Wirkung ab 1992 eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% eingetreten ist. Das Recht, diese zu Unrecht mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden…
…um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus…
…Österreich beibehalten wird und folglich die Besteuerungsrechte an den Einkünften nicht in Deutschland sondern bei Österreich liegen. Das DBA-Deutschland vermag daher im vorliegenden Fall nicht die Besteuerungsrechte Österreichs zu beschränken, wenn die Ansässigkeit in Österreich beibehalten wird. Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 19.9…
…Verlustverwertung in Österreich ausgeschlossen bzw. müsste gegebenenfalls im Sinn von § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 zu einer Nachversteuerung führen. Die Bestimmung des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 ist auch im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden. Denn sie ist dem…
…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…
…Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang…
…an die Arbeitnehmer geleistet werden. Die in der Schweiz ansässigen Bauarbeiter sind daher berechtigt, auf Grund des DBA-Schweiz die Rückzahlung der von der BUAK einbehaltenen Lohnsteuer zu beantragen. Der Antrag ist aber nicht bei einem nach § 23 AVOG 2010 für beschränkt Steuerpflichtige zuständigen Finanzamt…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…1988 und EStR 2000 Rz 8044, in Bezug auf den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 siehe § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und in Bezug auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten…
…RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind indessen noch zwei weitere Aspekte mitzuberücksichtigen. Einerseits bedarf es einer grenzüberschreitend akkordierten Abkommensauslegung zu der Frage, ob Arbeitgeberzahlungen für die Überlassung einer Dienstnehmererfindung, die …
…das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt; dies gilt auch in Fällen von österreichisch/deutscher Doppelstaatsbürgerschaft. Eine zu Unrecht in Österreich erhobene Lohnsteuer ist daher rückzuzahlen, wobei dies im Rahmen einer bereits in Gang…
…Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu bejahen, wenn darin ein nachträglicher Zufluss von bisher - infolge des Beitragsabzuges - vom Arbeitgeber vorenthaltenem Arbeitslohn zu sehen wäre. Aus dem…
…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
… Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem…
…und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann steht jedenfalls für die Abfertigungszahlung das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Art. 9 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die Abfertigungszahlung ist auf deutscher Seite gemäß Art…
…oder es käme der in Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens enthaltene Vorbehalt der lit. b zur Anwendung (bei französischer Zuordnung zu Artikel 10); in beiden Fällen wäre die in Artikel 23 Abs. 2 lit. a DBA F genannte Vorbedingung für die Steuerfreistellung…
…aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge…
…gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht…