…im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung, wie dies in reziproken Fällen in Österreich gehandhabt wird…
…erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…
…steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft…
…deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der…
…sublit. ii DBA USA das Besteuerungsrecht für einen Gewinn aus einer möglichen zukünftigen Veräußerung der geschenkten Beteiligung Österreich zu. Durch die Schenkung kommt es somit zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs an den stillen Reserven der Beteiligung und es liegt daher kein steuerpflichtiger Vorgang iSd…
…auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628). Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen, wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und mittlerweile eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich eingetreten ist. Denn…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
…Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern unter Artikel 8 des Abkommens, sodass das Abkommen einer schenkungssteuerlichen Erfassung in Frankreich nicht entgegensteht. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in gleicher Weise gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu befreien, wie wenn das gegenständliche Grundstück zunächst vom Vater angekauft und erst in der Folge der Tochter geschenkt worden wäre. 04. September 2001 Für den…
…entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet, den Vermögensübergang von der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung freizustellen. Die erstgenannten Bestimmungen kommen zur Anwendung, wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4…
…österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, da das Abkommen das Besteuerungsrecht daran der Republik Österreich zuweist. Der Schenkungsvorgang unterliegt daher der österreichischen Besteuerung. Die österreichische Schenkungssteuerbelastung richtet sich nach den Vorschriften des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes…
…wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an…
…in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in welcher Höhe eine irische Schenkungssteuer anfällt, müsste bei den irischen…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…
…Hilfeleistung", die die seinerzeitige Geschenkgeberin bei der nunmehrigen Vermögenstransaktion leisten muss, nicht ein Widerruf der seinerzeitigen Schenkung und nunmehr eine neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt. Es wird um Verständnis gebeten, dass der vorstehend stark vereinfacht dargestellte Sachverhalt nicht nur aus schenkungssteuerlicher Sicht, sondern auch…