Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
…anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erfordern, dass auf kantonaler und Gemeindeebene keine Steuerbefreiung für die in Österreich freizustellenden Lizenzgebühren gewährt wird. Die in § 99a Abs. 5 letzter Satz EStG 1988 ausdrücklich verankerte "subject to tax-Klausel" findet sich zwar nicht im österreichisch-schweizerischen DBA…
…der Beantwortung der Frage, ob das DBA-Schweiz dazu verpflichtet, die von der Zweigniederlassung verbuchten Einkünfte von der Besteuerung in Österreich freizustellen, sind angesichts des Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung…
…Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vornimmt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z…
…steuerliche Erfassbarkeit in Österreich davon ab, ob diese Entscheidung kurz vor oder kurz nach der Wohnsitzverlegung getroffen wurde. Findet nach Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Barauszahlung aus einem in der Schweiz steuerlich geförderten Produkt der "3. Säule" des schweizerischen Sozialversicherungssystems statt, dann tritt im Fall einer…
…EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem…
…eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
…§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988 idgF hinsichtlich der schweizerischen Beteiligung weiter bestehen, weil die Erfassung der darin angesammelten stillen Reserven infolge des Eintrittes der beschränkten Steuerpflicht durch das innerstaatliche Recht verloren geht (EAS 2657). Und dies reicht aus, um die Wegzugsbesteuerung…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
Österreich ist im DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene…
Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…
…| Zinsertrag (VII-XII/1995) | | 41,5 ERWERBER: | Stückzinsenanlastung | | -50 | Zinsengutschrift aus der Schweiz 100 - 35 | | +65 | Rückerstattung d. schweizerischen Quellensteuer | | +30 | KESt (22% v. 100) | 22 | | 5% Steueranrechnung |…
… 77 Abs. 3 EStG 1988 die Möglichkeit eröffnet, im Aufrollungsweg der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen. Da allerdings die nach der neuen Rechtslage vorzunehmende Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren vorgenommen werden kann, bestehen keine Bedenken, wenn die genannte Lohnsteueraufrollung unterlassen und die Umsetzung…
…ist. Die körperschaftsteuerliche Erfassung der schweizerischen Beteiligungserträge bei der Veranlagung 2001 ist damit gesetzeskonform erfolgt. Dem Einwand des Steuerpflichtigen, dass diese Besteuerung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EGV verstößt, kann nicht gefolgt werden. Wohl ist es richtig, dass von den EU-Mitgliedstaaten die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber…
…eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung…
…Grunde nach auch für jene Zeiträume zu, die infolge von Amnestiewirkungen zu keiner inländischen Steuerleistung führen. Die verbleibende 5%ige schweizerische Sockelsteuer ist gemäß Artikel 23 DBA-Schweiz auf österreichische Steuern anzurechnen, die auf die schweizerischen Zinsen entfallen. Diese Anrechnung kann unmittelbar von der österreichischen…
…auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf nach einer Prüfung der Fremdverhaltenskonformität der Zinsenerträgnisse bestehen. Steht außer Streit, dass die Finanzierungserträgnisse als Betriebseinnahmen der schweizerischen FSB anzusehen sind, dann ist unerheblich, in welchem Land sich…
…zum Ausdruck kommenden Auslegung des Zuflusstatbestandes der Vorzug gegeben. Dies vor allem aus der Erwägung, dass auf schweizerischer Seite eine Quellenbesteuerung des Auszahlungsbetrages vorgesehen sein dürfte, sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung…