…der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß § 41 FLAG ist für alle im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer eines…
…in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich hiedurch in diesem einen Jahr der Lebensmittelpunkt von Österreich nach Ungarn verlagert hat und dass folglich die Ansässigkeit im Sinn des DBA-Ungarn auf Ungarn…
…26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des …
…des Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes als auch wegen der an diesem Wohnsitz bestehenden Betriebstätte die Umsatzsteuerbefreiung gemäß Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 nicht in Anspruch genommen werden. Die Frage, ob die Konsulententätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, kann nicht im Rahmen des Express-Antwort…
…kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn in Ungarn - aus welchen Gründen auch immer - keine Besteuerung jener Bezugsteile erfolgen sollte, hinsichtlich derer eine österreichische Steuerfreistellung gemäß dem DBA-Ungarn in Anspruch genommen werden…
…dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich die Appartements gewechselt werden…
…und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in Österreich oder Deutschland erzielt; Verteilung des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des…
…für einen Lebensmittelpunkt in Polen. Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die…
…nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999 festgehalten worden ist, dass ein bloßer Zweitwohnsitz in der Grenzzone der Grenzgängereigenschaft entgegensteht, doch stellt diese österreichisch-deutsche Verständigung auf tatsächliche und nicht auf…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin geheiratet und in…
…als diese aus der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. Eine besondere Situation ist allerdings im Verhältnis zu Polen gegeben…
…Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (dh…
…Gesamtbezug der ungarischen Besteuerung unterliegt, durch die DBA-Rechtslage nicht gedeckt. Sollte diese unrichtige Ansicht - was nicht angenommen wird - auch von der ungarischen Steuerverwaltung vertreten werden, dann würde sich empfehlen unverzüglich beim Bundesministerium für Finanzen in Wien die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Ungarn zu beantragen…
…Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in…
…Belangen - so wie das DBA-Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können (für die abweichende Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland ist der Erlass AÖFV. Nr. 32/1987 maßgebend). Übernimmt daher eine in Ungarn ansässige Person im…
…die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe…
…der die Bemessungsgrundlage für die 40%ige ungarische Körperschaftsteuer gebildet hat. Ein in der ungarischen Betriebstätte anfallender Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht) ist nach der derzeitigen Rechtslage in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes verwertbar. Im Fall von Kapitalgesellschaften wirkt er sich sonach nur dann…
…da sich einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits auf deutschem Staatsgebiet keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch die steuerliche Erfassung der Einkünfte kann sonach im Verhältnis zu Deutschland keine Doppelbesteuerung eintreten. Unvorgreiflich einer gegenteiligen Auffassung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung und eines diesfalls mit…
…für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für die…