Hat ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO…
…dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen…
…oder andere Lehrer". Dieser in Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien vorgesehene Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post…
…Vertragstaat ansässig ist oder unmittelbar vor diesem Aufenthalt dort ansässig war." Der Begriff des "Lehrers" würde hiebei nicht eng ausgelegt werden. Denn er umfaßt nach Auffassung des BM für Finanzen jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor…