…dies nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch im Außenverhältnis. Mit anderen Worten, die Auftraggeber der Gruppe müssen wissen, dass sie ihre vertraglichen Abmachungen nicht nur mit dem unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Musiker, sondern auch mit den bloß beschränkt steuerpflichtigen slowenischen Musikern eingehen. Damit muss den Auftraggebern…
…sein Wissen und seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und außerdem noch gewisse technische Hilfe zu leisten; sie gelten nach Z. 11 des OECD-Kommentars als gemischte Verträge (Erbringung einer Assistenzleistung und Überlassung von Erfahrungswissen). Die auf Grund eines solchen Vertrages zu zahlenden Vergütungen müssen…
…ist. Mit anderen Worten, nach der Auffassung des Gerichtshofes müssen auch die Einkünfte eines gewerblich tätigen Musikers oder Berufssportlers nach dieser Zuteilungsregel dort besteuert werden, wo er seine Leistungen erbracht hat. Die erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung hat zu der VO vom 19.12.1996, BGBl…