Widmet eine in Österreich ansässige natürliche Person Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften einer liechtensteinischen Stiftung (ohne inländischer Geschäftsleitung), so stellt dies eine Maßnahme dar, durch die im Veräußerungsfall das Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein verloren geht (es sei denn, dass die liechtensteinische…
…Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an die Organisatoren weitergegeben wird und solcherart dem widmungsgemäßen Zweck einer Hilfsgüteraktion zu Gute kommt. Das Bundesministerium für Finanzen bereitet gegenwärtig eine Verordnung vor, die künftighin bei Hilfsaktionen in die genannten Staaten die vorhergehende ministerielle Bescheiderteilung…