…Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung…
…jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der jederzeitigen Verfügungsmöglichkeit des Stifters vorbehalten und werden daher steuerlich ihm zuzurechnen sein. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust - einem Zweckvermögen im Sinn des…
Hat eine Österreicherin ihren Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz verlegt und löst sie in der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni…